1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
a) Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Art Project Design-, Entwicklungs- und Handelsgesellschaft mbH, Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg für die Marke Cola Rebell, nachfolgend Cola Rebell genannt.
b) Angebot und Vertragsschluss
Angaben auf Cola Rebell Flyern, Preisblättern, Dispolisten, Konditionenblättern, Websites etc., insbesondere bezüglich des Warenangebots sowie der Preise, stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und sind unverbindlich. Eine rechtsverbindliche Vereinbarung kommt nur durch die schriftliche Bestätigung auf die schriftliche Bestellung des Kunden zustande. Maßgebend sind die im Auftrag oder in der Liefervereinbarung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Fachgroßhandel (FGH), Einzelhandel (LEH) und Gastronomie gelten die jeweils aktuell gültigen Preislisten und die Auftragsbestätigung.
c) Leistungen
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung im Auftrag oder in einer Liefervereinbarung zu den dort genannten Konditionen. Wenn Cola Rebell die Erbringung einer vereinbarten Leistung nachweislich unmöglich wird, ist Cola Rebell zur Anpassung dieser Leistungen berechtigt.
2. Für sämtliche Geschäfte und Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Cola Rebell gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB gelten spätestens bei Unterzeichung eines Auftrags vom Kunden als angenommen.
3. Änderungen der AGB können von Cola Rebell vorgenommen werden und sind auch für bestehende Aufträge und Liefervereinbarungen wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website von Cola Rebell (http://www.colarebell.de) abrufbar und wird dem Kunden bei Angebotslegung oder Änderungen zugesandt.
d) Verpackung und Versand
Die Transport- / Portokosten der Lieferung trägt, wenn nicht anders vereinbart oder dies im Preis bereits berücksichtigt wurde, der Kunde.
e) Lieferzeiten
1. Ist das bestellte Cola Rebell Produkt trotz Bestätigung nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert, sofern Cola Rebell darüber Kenntnis besitzt. Kann Cola Rebell innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht liefern, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich zurück erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Cola Rebell die Nichtlieferung durch grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
3. Die Lieferzeiten werden angemessen verlängert, wenn die Bestellung durch den Kunden nachträglich geändert wird oder, wenn z.B. im Private Labelgeschäft bei der Gestaltung der Etiketten durch Cola Rebell die Entwürfe vom Kunden nicht termingerecht schriftlich freigegeben werden oder die vom Kunden zu leistende Vorauszahlung nicht termingerecht überwiesen wird oder bei Entwurf des Etikettendesigns durch den Kunden die druckfähige Datei nicht in vereinbarter Form oder zum vereinbarten Termin zur Verfügung gestellt wird.
4. Vom Auftrag abweichende Änderungen setzen mit Bestätigung der Änderung einen neuen Liefertermin in Kraft. Eine Verpflichtung von Cola Rebell zur Leistung von Schadenersatz wegen Leistungsverzögerung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Cola Rebell. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, welche die Produktion wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden Cola Rebell von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermine. Sie berechtigen Cola Rebell, die Lieferungen um eine angemessene Zeit hinauszuschieben.
f) Gefahrübergang
1. Bei gewerblichen Kunden geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an den Verbraucher über.
g) Gewährleistung und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Empfang unverzüglich zu prüfen. Nachweisbare Mängelrügen sind innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Cola Rebell zu. Anspruch auf Schadenersatz des Kunden, insbesondere wegen Lieferverzug, Unmöglichkeit der Leistung, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, sowie durch Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Cola Rebell beruhen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Material und Etikettierung der Ware von Abbildungen oder Mustern innerhalb der marktüblichen Toleranzen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. In jedem Fall haftet Cola Rebell nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
h) Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Bei zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder Schlimmerem gelten vorstehende Haftungsbeschränkungen nicht.
i) Urheberrecht und andere Rechte (Private Labeling)
1. Das Urheber- und Vervielfältigungsrecht an eigenen Skizzen, Entwürfen usw. verbleibt allein bei Cola Rebell. Zur Produktfertigung benötigte Materialien und Filme bleiben auch bei gesonderter anteiliger Berechnung Eigentum von Cola Rebell. Die Kosten für Skizzen,
Entwürfe, Andrucke, Werkzeuge und Probemuster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Durchführung kommt.
2. Befinden sich die Urheber- und Vervielfältigungsrechte im Besitz des Kunden oder seiner Vertragspartner, behält Cola Rebell in jedem Fall das Recht zum Verteilen von Etiketten und Dosen zum Zwecke der Eigenwerbung. Der Kunde oder sein Vertragspartner gestatten Cola Rebell die kostenfreie Abbildung von Etiketten und Dosen in eigenen Medien und das Eintragen von Marken oder Unternehmen namentlich oder in Form ihrer Wortmarke in eine Auflistung von Referenzkunden, solange die Darstellung in branchenüblicher Form zur Eigenwerbung erfolgt.
3. Für die Einhaltung aller gesetzlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften betreffend Motive, Schriften, Zeichnungen oder Logos ist der Kunde verantwortlich. Jegliche Haftung von Cola Rebell für Ansprüche, die auf Grund der Leistungen von Cola Rebell gegen
den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat Cola Rebell in jedem Fall gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten. Zur Schad- und Klagloshaltung zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Der Kunde anerkennt den verbindlichen Raster betreffend der vorgeschriebenen gesetzlichen Hinweise auf dem Dosenetikett.
j) Zahlungsmodalitäten / Sonderzahlungen
1. Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorauszahlungen. Lieferungen ins Inland bei Private Labeling Geschäften werden bei Erstgeschäften nur gegen Vorauszahlung abgewickelt. Lieferungen an Großfachhandel und LEH erfolgen gegen Rechnung und sind bei Zugang ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
2. Cola Rebell behält sich bei Auslands- und Private Labelgeschäften vor, mit der Produktion erst nach Zahlungseingang zu beginnen. Bei verspätetem Eingang der Vorauszahlung kann der Kunde aus daraus resultierenden Verschiebungen des Liefertermins keine Ansprüche geltend machen. Im Falle nicht eingehender Vorauszahlungen hat Cola Rebell das Recht, Aufträge fristlos zu stornieren oder von der Vereinbarung fristlos zurückzutreten.
3. Die Restzahlung ist bei Auslieferung oder Abholung oder nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung ist Cola Rebell berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich erlaubten Höchstsatzes über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, sowie Mahnkosten in der Höhe von EUR 10,00 pro Mahnschreiben in Rechnung zu stellen, sowie die Nutzung noch unbeglichener Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und fristlos von allen Vereinbarungen zurückzutreten.
4. Listungsgelder, WKZ (Werbekostenzuschüsse), Artikelvergütungen, Marketingboni, Staffelboni, Skonti oder sonstige Rabatte werden von Cola Rebell grundsätzlich abgelehnt und sind, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen möglich – z.B., wenn diese an nachvollziehbare Gegenleistungen gekoppelt sind, die im Vorwege in einer Matrix definiert und von beiden Geschäftspartnern schriftlich vereinbart wurden. Ein an erfolgte Bestellungen einhergehender Automatismus hinsichtlich von Sonderzahlungen wird von Cola Rebell grundsätzlich abgelehnt.
k) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller zustehenden Forderungen Eigentum von Cola Rebell. Der Kunde hat erst nach vollständiger Erfüllung aller zustehenden Forderungen das Recht auf Nutzung und Weiterveräußerung der Ware. Forderungen aus schon weiterveräußerter Waren werden bereits jetzt an Cola Rebell abgetreten. Auf Verlangen von Cola Rebell muss der Kunde seine Abnehmer auffordern, nur noch Zahlungen an Cola Rebell zu leisten.
l) Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.
2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN SONGCONTEST
“ERWECKE DEN MUSIKREBELLEN”
Wer kann sich für den rebellischsten Song bewerben?
Teilnehmen können volljährige Musikrebellen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, die unkonventionell sind und sich vom Mainstream abheben. Ausgeschlossen vom Contest sind Bands mit Plattenvertrag und Profis. Künstler mit menschenverachtenden Texten und verfassungsfeindlichen Symbolen sind absolut unrebellisch und werden nicht
zum Wettbewerb zugelassen. Um im Finale gegen andere Rebellen antreten zu können, müssen mindestens zwei eigene Songs präsentiert werden, bitte keine Coversongs. Die Finalisten sollten außerdem nicht kamerascheu sein, da über das Event in der Presse berichtet wird! Wie kann man sich bewerben? Die Bewerbung für den rebellischsten Song Deutschlands läuft über die Bewerbungstools auf dieser Seite und bei Facebook.
Bis wann läuft der Bewerbungsaufruf?
Die Bewerbungsfrist endet am 15.04.2012 (aus Termingründen um zwei Wochen verlängert!).
Wie wird entschieden, welche Rebellen ins Finale kommen?
Die Entscheidung, welche Künstler ins Finale kommen, wird in einem Online-Voting einige Wochen vor dem Finale im Sommer 2012 getroffen (Juni 2011). Im Finale werden die fünf rebellischsten Acts mit 2-3 Songs gegeneinander antreten. Die Teilnahme am Event ist kostenlos. Die Auswahl der Wettbewerbssieger und die Preisvergabe erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR GEWINNSPIELE
Die Art Project Design-, Entwicklungs- und Handelsgesellschaft mbH, Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg für die Marke Cola Rebell, nachfolgend ColaRebell genannt, bietet zeitweise Online-Gewinnspiele und Verlosungen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen / Verlosungen richtet sich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die durch die Teilnahme automatisch anerkannt werden.
a) Datenschutz Durch die Teilnahme an den Gewinnspielen / Verlosungen erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass ColaRebell die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels / Verlosung und darüber hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Erhobene Daten werden von ColaRebell und deren verbundenen Unternehmen, zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken genutzt. ColaRebell weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten des Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnortes einverstanden.
b) Teilnahme / Verlosung Die Gewinnspiele/Verlosungen werden abhängig von der Aktion entweder selbsttätig oder in Kooperation mit Partnern durchgeführt. Die Verlosung findet nur innerhalb Deutschlands statt. Für die Verlosung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die die Fragen des Gewinnspiels bzw. der Verlosung vollständig beantwortet und sich mit allen erforderlichen Angaben registriert haben. Unter allen Einsendungen entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Ist die Übergabe des Gewinns nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Die Gewinner werden von ColaRebell schriftlich benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach demselben Vorgehen ein Ersatzgewinner ausgelost. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
c) Teilnehmer, Disqualifikation vom Gewinnspiel / Verlosung Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahre möglich. Zur Teilnahme am Gewinnspiel / Verlosung ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Mitarbeiter von ColaRebell, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner einschließlich Angehörige der vorgenannten Gruppen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. ColaRebell ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
d) Änderungen der Teilnahmeregeln / Beendigung des Gewinnspiels ColaRebell behält sich jederzeit vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich ColaRebell das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist ColaRebell berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
e) Haftungsbeschränkungen Eine Haftung von ColaRebell – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet ColaRebell gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen ColaRebell bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung ColaRebells gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
f) Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
g) Rechtsweg Bei unseren Gewinnspielen und Verlosungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.